Mitgliederversammlung im Oktober 2017

Die Bezirksbürgermeisterin zu Gast beim EGR

 
Wie alle Jahre, so auch in 2017, war die Bezirksbürgermeisterin, Frau Dr. Giffey, beim EGR zu Gast. In einer Mitgliederversammlung, die mit über 70 Mitgliedern gut besucht war, stellte sie sich den Fragen, die der Vorstand im Vorfeld zusammengetragen hatte und der Bürgermeisterin vorab hat zukommen lassen. Drei schriftliche Fragen (Hinweise) aus dem Kreis unserer Mitglieder wurden zu Beginn verlesen.
Wir erhielten von ihr eine schriftliche Stellungnahme ihrer Fachabteilungen, aus der wir an diese Stelle nicht ausführlich berichtigen können, denn dazu reicht der Platz in unserem Mitteilungsblatt nicht aus. So haben wir uns entschlossen diese schriftlichen Erklärungen zu Protokoll zu nehmen.
Das soll aber nicht heißen, dass die Klagen unserer Mitglieder einfach zu den Akten genommen wurden und dort bis zum Nimmerleinstag schmoren. Wir bleiben dran und behalten uns vor, einzelne Punkte bei nächster Gelegenheit aufzugreifen und erneut der Bezirksverwaltung unbequem vorzutragen, auch auf die Gefahr hin, dass dazu bereits so und sooft geantwortet worden ist. Dies lassen wir zukünftig nicht mehr gelten.
Der Bezirksverwaltung wurde die Frage gestellt, warum die Straßenbegrünung unzureichend gepflegt wird. Wir erhielten dazu den Hinweis, dass die Grünflächen zwei bis drei Mal im Jahr gemäht werden. Diese Aussage wird so von uns stark angezweifelt. Mehr als 500 Mitglieder des EGR sehen, dass das nicht stimmt. Viele Ecken in Rudow erfahren überhaupt keine Pflege.
Dass der Straßenbelag mitunter 12 cm tiefe Löcher aufweist wäre mit dem Wurzeldruck und den tiefen Temperaturen im Winter zu erklären. Wenn aber solche Gefahrenstellen bekannt sind, werden diese mit Kaltasphalt sofort beseitigt. Jedoch wäre es unmöglich diese Stellen später mittels Platten zu schließen, denn dafür fehlen dem Amt die Mittel. Überhaupt wurde auf die Mittelknappheit des Öfteren verwiesen. Um Gefahrenstellen sofort beseitigen zu können, wurde an die Mithilfe der Bürger appelliert.
Zur Seenlandschaft in diversen Straßen im Hühnerviertel gab es die Erklärung, dass es in Neukölln 20 km unbefestigte Straßen gibt. Davon liegen viele in Rudow. Der Bau von Regenwasserkanälen liegt in der Zuständigkeiten der Senatsverwaltung und den Wasserbetrieben. Regenwasserkanäle werden aber nur dann eventuell errichtet, wenn die betreffenden Straßen ausgebaut werden. Wenn aber Straßen im Zuge ihrer starken Abnutzung repariert (grunderneuert) werden, dann erfolgt auch eine Nachbesserung der Regenwasser- und Entwässerungsableitung (s. Ostburger Weg).
Zu dem Hinweis, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 10 km/h sind keine Lösungen, wurde auch hier die Bautätigkeit der Wasserbetriebe (Ostburger Weg) herangezogen, dort wird z. Z. gebaut. Andere Objekte, wie Groß-Ziethener Chaussee (ab Geflügelsteig bis Landesgrenze) sind z. Z. zurückgestellt oder werden erst frühestens in drei Jahren begonnen. Deshalb bleibt es in einigen Bereichen bei der festgesetzten Geschwindigkeitsbegrenzung. Dennoch stimme es nicht, dass in Rudow in Sachen Straßenausbau in den letzten Jahren gar nichts geschehen wäre. Hierzu werden in dem Papier acht Maßnahmen genannt, die in den letzten Jahren fertiggestellt worden sind.
Die Verdichtung durch übertriebene zusätzliche Bebauung wird mit der steigenden Bevölkerungszahl und der damit verbundenen Wohnungsknappheit gegründet. Sie ist unter Berücksichtigung planrechtlicher Rahmensetzungen erforderlich. Dabei berücksichtige man die städtebauliche Verträglichkeit. Es ist aber dazu nichts gesagt, mit welchen Maßnahmen man die sich daraus ergebenen Verkehrsverdichtungen in der Zukunft bewältigen kann.

Zum Thema Glascontainer in der Stubenrauchstr. im Halteverbot wird verwiesen, dass man diese auch in einer Laufstrecke von einigen Metern gut erreichen kann. Das Halteverbot ist zeitlich befristet, sodass man auch außerhalb dieser Geltungszeiten vor den Containern halten kann. Darüber hinaus wurde auf vier andere Standorte im Rudower Umfeld verwiesen. Vorschläge zu Alternativstandorten können dem Ordnungsamt zur Kenntnis gegeben werden, so die Schlussbemerkung in der Stellungnahme.

Zur Jungbaumpflanzung im Ehrenpreisweg erklärt das Amt, dass die Bäume noch nicht abgenommen seien und daher noch in der Pflege der beauftragten Firma ständen und daher hierzu Gewährleistungsansprüche bestehen.Eine Negativbeurteilung von unserer Seite, hinsichtlich der Standortauswahl, wird vom Amt zurückgewiesen. Werden neue Bäume in bestehenden Reihen gepflanzt, entstehen immer wieder (Licht-) Konkurrenz-/Regenschattensituationen, die man mit pflegerischen Maßnahmen begegnen würde.
Der fehlende Handlauf im Außenbereich des U-Bahnhofs Zwickauer Damm fällt nicht in die Zuständigkeit des Bezirksamtes.
Zum Sachstand Grundwasser im Blumenviertel gab es widersprüchliche Informationen. Dieses Thema wurde bereits in der Versammlung vor dem Besuch der Bürgermeisterin leidenschaftlich diskutiert. Eines unserer Mitglieder und gleichzeitig der BVV angehörend gab den Hinweis, dass die Brunnengalerie nun drei Jahre in Betrieb bleiben soll. Die Bürgermeisterin sprach aber nur von einem Jahr Betriebsverlängerung. Wem soll man nun glauben? Grundsätzlich sei hier erwähnt, dass von Seiten des Bezirksamtes zu wenige und verlässliche Informationen bei dem Bürger ankommen. Man darf sich darum nicht wundern, dass dann die Gerüchteküche lebhaft kocht. Solche Äußerungen auf nicht eindeutig belegte Hinweise als Lügen abzustrafen, ist auch nicht der feine Stil. Das Bezirksamt hat gerade zu diesem Thema die Pflicht vorbehaltlose Aufklärungen und Informationen weitzugeben.   

Dieter Rentz (2. Vors.)